FUSS­HEBER­LÄH­MUNG

Wodurch wird eine Fuss­heber­läh­mung verursacht?

Die Fußheber­lähmung wird am Häufigsten durch eine Verletzung des Nervus peroneus verursacht. Daher wird der Funktions­verlust der Fuß­hebung kopfwärts auch Pe­ro­neus­parese genannt. Die Ver­letzung des Nervens tritt in der Regel bei einer schweren Unter­schenkel­ver­letzung oder bei anderen Opera­tionen in der räum­lichen Nähe des Nerven auf. Selten sind andere Ur­sachen, wie Ver­änderungen am Nerven selbst, Schädi­gungen des Rücken­marks oder Durch­blutungs­störungen im Gehirn.

 

In jedem Fall aber ist die Fuß­hebe­rlähmung eine, den Patienten funktionell stark be­einträch­tigende, Proble­matik, die Einfluss auf das gesamte Gang­bild des Patienten nimmt. Dadurch werden alle auf­steigen­den Gelenke nicht natürlich bewegt und damit das Risiko für die Aus­bildung von Arthrosen im Knie- und Hüft­gelenk stark erhöht.

 

Eine Rekon­struktion der Fuß­heber­lähmung, eine sog. Steig­bügel­plastik, verhindert die Not­wendig­keit lebens­lang eine Schienen­ver­sorgung tragen zu müssen und kann die Folgen, die durch eine Fuß­heber­lähmung auftreten, abmildern.

 

PD Dr. Steiert klärt Sie gerne in einem per­sönlichen Gespräch darüber auf, ob eine Steig­bügel­plastik in Ihrem indivi­duellen Fall technisch möglich und sinn­voll ist.

Die Operation

 

Auch die Re­konstruktion der Fuß­heber­lähmung ist nur durch einen kräftigen, erhaltenen Muskel in der direkten Um­gebung möglich. Hierzu ist der Musculus tibialis posterior geeignet. Dieser lässt sich in seiner Qualität durch den einseitigen Zehen­stand auf dem betrof­fenen Bein prüfen. 

 

Ist dieser Muskel kräftig kann er durch die Lücke der beiden Unter­schenkel­knochen auf die Vorder­seite des Unter­schenkels verlagert werden und an zwei Sehnen­zügeln, die den Fuß anheben (Musculus tibialis anterior / Musculus peroneus), entsprechend einem Steig­bügel, verflochten werden. Um das Ergebnis der Sehnen­ver­flech­tung zu schützen, wird das Sprung­gelenk vor­rübergehend für 6 Wochen durch einen Draht, der die Bewegung im Sprung­gelenk verhindert, ruhiggestellt.

Nach der Operation

 

Nach der Operation ist es für die Dauer der Einheilung der Sehnen­plastik zwingend erforderlich das Bein für 6 Wochen zu entlasten. Sie erhalten Geh­stützen und werden einen sog. Drei-Punkte-Gang erlernen. Durch die Ruhig­stellung erhöht sich das Risiko eine Unter­schenkel­thrombose zu erleiden. Daher ist bis zur Wieder­herstellung der un­ein­geschränkten Mobilität eine Throm­bose­phrophylaxe erforderlich.


Nach sechs Wochen wird der Draht in lokaler Be­täubung, oder Kurz­narkose entfernt. Der Bewegungs­umfang im Sprung­gelenk hat sich bis auf wenige Grad an Beweg­lich­keit stark reduziert, aber durch die Elastizität der Sehnen ist ein Abroll­vorgang im Sprung­gelenk wieder möglich und Ihr Gang­bild nor­ma­lisiert sich nach und nach. Nach dem Abschwellen können Sie wieder normales Schuh­werk tragen.

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Sollten Sie Fragen zu Behandlung einer Fuß­heber­lähmung in Berlin haben, klärt PD Dr. Steiert diese gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Praxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie, um sich über die Möglich­keiten einer Fuß­heber­lähmung in Berlin zu informieren. Gerne können Sie uns auch über eine E-Mail kontaktieren.

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